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Berechnen Sie mit dem aktuellen Basiszinssatz die Verzugszinsen gemäß § 247 BGB
Mit dem kostenlosen Basiszinsrechner können Sie online die gesetzlichen Verzugszinsen berechnen. Der jeweils relevante Stand des Basiszinssatzes lässt sich online der Tabelle entnehmen.
Basiszins Rechner
Basiszinssatz
Definition Basiszinssatz: Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Dieser Zinssatz ist für alle Wertermittlungen auf Bewertungsstichtage in diesem Jahr anzuwenden.
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt. Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Deutsche Bundesbank: Seit 1. Januar 1999 sind die geldpolitischen Befugnisse von der Deutschen Bundebank auf das Europäische System der Zentralbanken übergegangen, damit existiert der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank nicht mehr. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Ersatzregelung getroffen, die dann gilt, wenn in Vorschriften des Bundesrechts sowie in Verträgen und Vollstreckungstiteln die Verzinsung durch Bezugnahme auf den Diskontsatz bestimmt ist.
Aus § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz vom 9. Juni 1998 (DÜG, BGBl. I S. 1242) i. V. mit der Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung vom 10. Februar 1999 (BGBl. I S. 139) ergibt sich, daß bis 31. Dezember 2001 der sog. Basiszinssatz als Nachfolger des Diskontsatzes gilt. Für Januar bis April 1999 ist der Basiszinssatz identisch mit dem Diskontsatz vom 31.12.1998. Jeweils zum 1. Mai, 1. September und 1. Januar wird er neu berechnet und ändert sich um die Prozentpunkte, um welche der Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRG-Satz) der Europäischen Zentralbank seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Voraussetzung für eine Anpassung des Basiszinssatzes an den o. g. Stichtagen ist jedoch, daß sich der (marginale) LRG-Satz um mindestens 0,5 Prozentpunkte verändert hat. Wenn sich der Basiszinssatz ändert, gibt die Deutsche Bundesbank den neuen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger bekannt.
§ 247 Basiszinssatz
(1) Der Basiszinssatz beträgt X Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.
[Amtlicher Hinweis: Diese Vorschrift dient der Umsetzung von Artikel 3 der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35).]
(2) Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt.
§ 288 Verzugszinsen
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
[Amtlicher Hinweis: Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35).]
Übersicht: Basiszinssätze nach § 247 BGB | Zinssatz | Gültig seit |
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-0,88 Prozent | 01.07.2018 |
-0,88 Prozent | 01.01.2018 |
-0,88 Prozent | 01.07.2017 |
-0,88 Prozent | 01.01.2017 |
-0,88 Prozent | 01.07.2016 |
-0,83 Prozent | 01.01.2016 |
-0,83 Prozent | 01.07.2015 |
-0,83 Prozent | 01.01.2015 |
-0,73 Prozent | 29.07.2014 |
-0,73 Prozent | 01.07.2014 |
-0,63 Prozent | 01.01.2014 |
-0,38 Prozent | 01.07.2013 |
-0,13 Prozent | 01.01.2013 |
0,12 Prozent | 01.01.2012 |
0,37 Prozent | 01.07.2011 |
0,12 Prozent | 01.01.2011 |
0,12 Prozent | 01.07.2010 |
0,12 Prozent | 01.01.2010 |
0,12 Prozent | 01.07.2009 |
1,62 Prozent | 01.01.2009 |
3,19 Prozent | 01.07.2008 |
3,32 Prozent | 01.01.2008 |
3,19 Prozent | 01.07.2007 |
2,70 Prozent | 01.01.2007 |
1,95 Prozent | 01.07.2006 |
1,37 Prozent | 01.01.2006 |
1,17 Prozent | 01.07.2005 |
1,21 Prozent | 01.01.2005 |
1,13 Prozent | 01.07.2004 |
1,14 Prozent | 01.01.2004 |
1,22 Prozent | 01.07.2003 |
1,97 Prozent | 01.01.2003 |
2,47 Prozent | 01.07.2002 |
2,57 Prozent | 01.01.2002 |